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Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen

 

Wir empfehlen Ihnen, diese Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen sorgfältig zu studieren. Sie bilden zusammen mit der Bestätigung / Rechnung Ihrer gebuchten Reise die Grundlage für die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und der Waureisen GmbH. Diese ARVB gelten für Reisen, die die Waureisen GmbH unter eigener Marke durchführt. Sie sollen Ihnen die einzelnen Vertragspunkte offen und klar verständlich darlegen. Die Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen sind online unter www.waureisen.com abrufbar. Mit Ihrer definitiven Buchung stimmen Sie diesen zu.

1. Vertrag

1.1 Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung (darunter zählen neben E-Mail auch SMS, WhatsApp, Soziale Medien Kanäle oder eine Online-Anmeldung) durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und Waureisen ein Vertrag zustande. Die Allgemeinen Reisebedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Waureisen. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Waureisen hat das Recht, innert angemessener Frist eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.2 Vertragspartei

Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen (Pauschalreisen, Flüge, Mietwagen, Hotelunterkünfte) vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Ebenso ist der Versicherungsschutz von Waureisen für solche Fremdleistungen nicht anwendbar.

 

1.3 Namensangaben

Bei der Buchung sind die Vor- und Familiennamen sowie Geburtsdaten aller Reisenden gemäss offiziellem Reisedokument anzugeben. Wir weisen darauf hin, dass Fluggesellschaften und andere Leistungserbringer Sie und Mitreisende von den Leistungen ausschliessen können oder die Einreise in ein Land verweigert werden kann, wenn die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit den Personaldokumenten (Reisepass) übereinstimmen.

1.4 Unsere Leistungen, Prospekte und Ausschreibungen

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in unseren Katalogen, auf www.waureisen.com oder der Reiseausschreibung sowie der Reisebestätigung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Unsere Leistungen beginnen in der Regel ab Flughafen, ab Einschiffungshafen oder ab der Unterkunft. Für das rechtzeitige Erscheinen am Abreiseort oder Treffpunkt sind Sie selbst verantwortlich. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung mögliche Wartezeiten.

Die Buchungsstelle ist nicht bevollmächtigt, Ihnen Zusagen zu machen, welche sich nicht aus unserem eigenen Katalog, unserer Internetseite oder anderen Unterlagen unsererseits ergeben.

Wird Ihnen von der Buchungsstelle Informationsmaterial, z. B. hoteleigene Prospekte usw. zur Verfügung gestellt, das nicht von Waureisen herausgegeben worden ist, verpflichten diese Informationen uns nicht. Gleiches gilt für Informationen, die Sie direkt von den Leistungserbringern erhalten oder aus dem Internet, Foren usw. beziehen.

1.5 Namen der ausführenden Fluggesellschaften

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, Sie über die Namen der ausführenden Fluggesellschaften zu informieren. Wir behalten uns das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen. In diesem Falle wird Ihnen der Name der neuen Fluggesellschaft baldmöglichst mitgeteilt.

1.6 Provisorische Reservationen

Bei gewissen Leistungen können provisorische Reservationen bis zu einem festgelegten Datum vorgenommen werden. Wenn Sie bis zum schriftlich festgelegten Datum und der festgelegten Uhrzeit keine definitive Zusage machen, verfällt die provisorische Reservation automatisch. Bei einer provisorischen Reservierung bleiben Änderungen der Preise und Leistungen bis zur definitiven Buchung vorbehalten.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Preise

Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus den von Waureisen online publizierten Preisen (www.waureisen.com), dem Reisekatalog oder unseren individuell ausgearbeiteten Angeboten. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, in Schweizer Franken oder Euro. Es sind jeweils die am Buchungsdatum gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich, wo anwendbar, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Stand 01.01.2024) und sind Barzahlungspreise.

2.2 Preisberechnung

Bei Pauschalarrangements mit einem einzigen Gesamtpreis (z. B. Gruppenreisen) werden die Preise auf das Abflugdatum bezogen kalkuliert. Bei Baukastenleistungen sind die Preise aufenthaltsbezogen.

2.3 Gebühren

2.3.1 Bearbeitungsgebühren/Recherchegebühren

Waureisen bietet Ihnen das erste Angebot kostenlos und unverbindlich an. Ab dem zweiten Angebot behalten wir uns das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.00 zu erheben, falls das Reisepaket nicht gebucht wird. Bei grösseren Reiseanfragen, die umfangreiche Recherchezeit erfordern, berechnen wir CHF 50.00 pro Stunde, mit einer Mindestgebühr von CHF 80.00 und einer maximalen Gebühr von CHF 425.00 pro Dossier. Selbstverständlich informieren wir Sie frühzeitig über solche Kosten.

 

2.3.2 Umbuchungs-/Änderungsgebühren

Bei jeder Umbuchung/Änderung erhebt Waureisen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.00 pro Person, maximal aber CHF 300.00 pro Dossier. Zusätzlich werden Ihnen sämtliche Mehrkosten im Zusammenhang mit der Umbuchung, welche von den Dienstleistungsträgern wie Fluggesellschaften, Veranstaltern, Hotels etc. in Rechnung gestellt werden, verrechnet. Bitte kontaktieren Sie uns im Falle einer nötigen Änderung der Buchung, damit die Kosten vorgängig abgeklärt werden können. 

2.3.3 Kosten einer Stornierung 

Bei jeder Stornierung erhebt Waureisen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.00 pro Person, maximal aber CHF 300.00 pro Dossier. Bei einer Stornierung werden zudem die in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der entsprechenden Unternehmen erwähnten Kosten in Rechnung gestellt, deren Leistungen wir vermittelt haben. Diese können bis zu 100% des Reisepreises betragen. Zudem können seitens dieser Unternehmen Bearbeitungsgebühren verrechnet werden. Bitte kontaktieren Sie uns im Falle einer nötigen Stornierung, damit die Kosten vorgängig abgeklärt werden können. 

2.3.4. Umbuchung und Annullation von Flügen 

Bei Umbuchungen oder Annullationen von Flügen gelten die Regeln der jeweils gebuchten Fluggesellschaft. Je nach Tarif können bis zu 100% des Ticketpreises verrechnet werden. Zusätzlich erhebt Waureisen im Falle einer Umbuchung durch Waureisen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.00 pro Flugticket.

2.4 Zusätzliche Gebühren

Über Gebühren, welche in diesen ARVB nicht aufgelistet sind, werden Sie frühzeitig informiert. 

2.5 Anzahlung

Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist gleichzeitig die Zahlung in Höhe der Gesamtreisekosten innerhalb 14 Tagen zu begleichen. Auch Tickets für Veranstaltungen und Anlässe sind umgehend zu bezahlen. Bei Buchungen mit Linienflugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen, ist der Preis anlässlich der definitiven Auftragserteilung vor Ticketausstellung zu bezahlen.

​Buchen Sie Ihre Reise weniger als 45 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung innerhalb 3 Werktagen zu bezahlen. Ist die Restzahlung bereits zu einem früheren Zeitpunkt geschuldet, werden Sie bei Offertstellung/Buchungsabschluss darüber informiert.

2.6 Buchungen über Internet

Bei Online-Buchungen ist die Gesamtzahlung bei Buchungsabschluss fällig.

2.7 Verspätete Zahlungen

Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung hat Waureisen das Recht, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten gemäss obigen Ausführungen einzufordern. Eine nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern.

 

3. Änderungen oder Annullierungen

3.1 Allgemeines

Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung/Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle schriftlich mitteilen. Bitte lassen Sie sich den Empfang bestätigen. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-/Änderungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

3.2 Annullierung/Änderung

Bei Annullierung werden nebst den Bearbeitungsgebühren von CHF 80.00 pro Person, max. CHF 300.00 pro Reisedossier mögliche Versicherungsprämien und Visakosten verlangt. Sagen Sie Ihre Reise vor Reisebeginn ab oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren die Annullierungskosten erhoben. Änderungen und Umbuchungen, welche in den geltenden Annullierungsfristen vorgenommen werden, gelten als Annullierungen mit gleichzeitiger Neuanmeldung. Die geltenden Annullierungsfristen für Ihr gebuchtes Arrangement finden Sie in den Buchungsunterlagen.​

3.3 Flüge

Es gelten die Annullierungs- oder Änderungsbestimmungen der Fluggesellschaft. Flüge unterliegen teilweise sehr strengen Annullierungs- und Umbuchungsbedingungen. Je nach Fluggesellschaft und Tarifart betragen diese bis zu 100% ab Buchungszeitpunkt. Taxen und Zuschläge sind bei einigen Gesellschaften oder Tarifen nicht rückerstattbar. 

3.4 Ausnahmen und Sonderpreise mit sofortiger Zahlung

Von den obigen Bestimmungen abweichende Konditionen sind bei der entsprechenden Destination oder Leistung separat auf der Offerte und/oder Buchungsbestätigung aufgeführt. Zahlreiche vergünstigte Tarife verlangen eine umgehende Zahlung bei Buchung und sind nicht rückerstattbar. Solche Bedingungen sind beim jeweiligen Angebot zu finden.

3.5 No-Show

Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen (No-Show) zum Abflug oder für Landleistungen vor Ort werden dem Passagier 100% des Arrangementpreises belastet. Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für Waureisen jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen.

3.6 Ersatzreisender

Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen zu genügen und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen u. dgl. eine Umbuchung nicht oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen werden. Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig, wenn:

a) Die Ersatzperson die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa etc.) erfüllt.

b) Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotel oder Fluggesellschaften) diese Änderung akzeptieren, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugbestimmungen scheitern kann.

c) Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 80.00 und allfällig entstehende Mehrkosten durch Sie und den Ersatzreisenden übernommen werden. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und der Ersatzreisende solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Waureisen orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften etc. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung.

3.7 Impf- und Testpflicht

Für die gebuchte Reise in das gewünschte Zielgebiet wird möglicherweise zum Reisezeitpunkt eine Impfung oder ein medizinischer Test vorausgesetzt. Falls eine Impfung oder ein medizinischer Test aus persönlichen Gründen nicht möglich sind und Sie dadurch die Reise nicht antreten können, gelten bei einer Umbuchung oder Annullation die Annullierungsfristen gemäss Annullationskostenreglement.

4. Änderungen der Prospektausschreibung, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich

4.1 Änderungen vor Vertragsabschluss

Bei den in den Katalogen gedruckten Preisangaben handelt es sich um Richtpreise. Über aktuelle Tagesaktionen gibt Ihnen Ihr Reisebüro Auskunft oder Sie finden die Preise unter www.waureisen.com. Waureisen behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.

4.2 Preisänderungen

Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die angegebenen Preise zu ändern:

a) Tarifänderungen von Transportunternehmen (z. B. Treibstoffzuschläge)

b) neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z. B. Abflugstaxen)

c) staatlich verfügte Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer)

d) Wechselkursänderungen

e) plausibel erklärbare Druckfehler

4.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

Waureisen behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Waureisen bemüht sich, Ihnen gleichwertige oder bessere Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

4.4 Ihre Rechte

Wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht wird, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden. Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung des Reiseablaufes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben Sie folgende Rechte:

​Sie können die Vertragsänderung annehmen. 

a) Sie können innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits einbezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 

b) Sie können uns innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich bekanntgeben, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen.

​Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe a) oder b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu.

5. Absage durch Waureisen

5.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen

Waureisen ist berechtigt, eine Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Waureisen Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten und weitere Schadenersatzforderungen.

5.2 Mindestteilnehmerzahl

Bei einigen von Waureisen angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Waureisen die Reise bis spätestens 5 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen.

In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen, zuzüglich einer Umtriebsentschädigung von CHF 100 pro Person.

5.3 Unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt, Streiks

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können Waureisen veranlassen, eine Reise abzusagen. In einem solchen Fall informiert Sie Waureisen so schnell wie möglich. Waureisen hält sich an die Reisehinweise des EDA (eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten) und/oder des BAG (Bundesamt für Gesundheit) sowie an die Empfehlungen der lokalen Behörden. Sollten diese Stellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Gebiet abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern oder annullieren. Bei Flügen gelten für Annullation/Umbuchung/Flugplanänderungen die jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaften. Es können Bearbeitungsgebühren, evtl. Visaspesen und Kosten für die Reiseversicherung anfallen.

5.4 Programmänderungen, Leistungs- ausfälle während der Reise

Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Waureisen eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reise- teilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen die Waureisen Reiseleitung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Waureisen vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Dienstleistungen.

5.5 Reiseabbruch durch den Reisenden

Wenn Sie eine Reise aus eigener Entscheidung abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht rückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z. B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen abbrechen, so hilft Ihnen unsere Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise.

5.6 Beanstandung und Abhilfeverlangen

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Waureisen, Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Die Waureisen Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Waureisen Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.

5.7 Selbstabhilfe

Sofern innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorien, Transportmittel etc.) und gegen Beleg von Waureisen ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt.

5.8 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Waureisen geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Waureisen geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr Waureisen schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Waureisen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei Nichteinhalten dieser Bedingungen erlischt Ihr Schadenersatzanspruch.

6. Haftung von Waureisen

6.1 Allgemeines

Waureisen vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der Waureisen Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

6.2 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse

Waureisen haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise

b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist

c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Waureisen, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

​In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Waureisen ausgeschlossen.

6.3 Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen

Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Waureisen, sofern die Schäden durch Waureisen oder seine Dienstleister verschuldet sind. Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages oder Haftungsausschlüsse, so kann sich Waureisen auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (Flugverkehr, Eisenbahnverkehr etc.).

6.4 Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis

Pauschalreisen: Bei anderen als Personenschäden (z. B. Sach- und Vermögensschäden), die aus Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Waureisen auf den maximal zweifachen Reisepreis pro Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Bei allen anderen Leistungen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Preis pro Person beschränkt. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen, nationalen Gesetzen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6.5 Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude usw.

Die Haftung für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. wird ausgeschlossen.

6.6 Verantwortung während der Reise

Am Ferienort ist es möglich, lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch, soweit sie nicht durch die Waureisen Reiseleitung bzw. die örtliche Waureisen Vertretung gebucht wurden, auf eigene Verantwortung. Waureisen kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.

6.7 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung, Handys usw.

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung und das Mitführen von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, usw. selbst verantwortlich sind.

6.8 Verwirkung Ihrer Ansprüche

Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. nicht anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte, wie z. B. das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages, Schadenersatz usw. Glei- ches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben. Vorbehalten bleibt die Regelung betreffend Fluggepäck.

6.9 Fluggepäck

Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schaden-ersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige oder diese verspätet gemacht wird. Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig.

6.10 Sicherstellung der Kundengelder

Waureisen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge sowie Ihrer Rückreise. Weitere Informationen finden Sie unter: www.garantiefonds.ch.

6.11 Cyber-Risiken

Darüber hinaus schliesst Waureisen soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden ausdrücklich und vollumfänglich aus, welche Ihnen oder Dritten insbesondere infolge von Strom- oder Energieausfällen, Cyber-Attacken, Hacker-Angriffen, Viren, Spam-Mails, Übermittlungsfehlern, technischen Fehlleistungen oder Unterbrechungen, Missbrauch/ Störungen des Internets, unserer Webseite, der auf unserer Webseite verlinkten Webseiten, des Netzwerkes, der IT Infrastruktur oder Telekommunikationsnetzes, sowie Datenmissbrauch durch Dritte oder Datenverlust, entstehen. Die Haftung für Subunternehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

6.12 Versicherungen

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiseversicherung. Diese unterstützt Sie in den Bereichen Annullation, Reiseabbruch, Personen Assistance, Reisegepäck, Heilungskosten, Autoreiseschutzbrief und Reiserechtschutz. Genauere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter der Sparte "Reiseversicherung".

6.13 Bearbeitungsgebühr

Waureisen möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren nicht in jedem Falle durch die Reiseversicherung gedeckt sind. Die Deckung ersehen Sie aus der Versicherungspolice.

6.14 Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen in einem allfälligen Transit- und im Bestimmungsland sind Sie selbst verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und Sie müssen dadurch die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen. Waureisen macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten selbst zu übernehmen haben. Ausserdem weist Sie Waureisen ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin. Wir sind verpflichtet, Sie in diesem Zusammen- hang darauf aufmerksam zu machen, dass die Ein- fuhr oder der Besitz von Drogen in diversen Ländern mit grosser Härte geahndet wird. In gewissen Ländern wird bei solchen Delikten die Todesstrafe aus- gesprochen. Als Veranstalterin stehen wir respektive die Buchungs- stelle dafür ein, Schweizer Bürgerinnen und Bürger über die Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt u. a. das Konsulat eines allfälligen Transit- und des Reiselandes Auskunft. Durch die Reiseausschreibung in den Katalogen, Inseraten usw. und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten zum Zeitpunkt der Publikation. Es gelten in jedem Fall die Auflagen der behördlichen Stellen. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich durch Ihre Buchungs- stelle weitergehend orientieren. Die Kontakte der ausländischen Vertretungen in der Schweiz finden Sie unter www.eda.admin.ch; Rubrik «Vertretungen» (Änderungen vorbehalten).

7. Flüge

7.1 Flugreise

Unsere Katalogangebote umfassen Reisen mit Flügen des Linienverkehrs. Die von Waureisen angegebenen Flugtarife beinhalten Taxen und Gebühren. Insbesondere Flugzuschläge können sich jederzeit, auch kurzfristig, ändern und werden aktuell bei Ticketausstellung berechnet. An wenigen Destinationen wird die Abflugstaxe vor Ort vom Reisenden in bar eingezogen. Falls nichts anderes angegeben, sind die Flüge in Economy-Klasse. Die publizierten Flugpläne, Gesellschaften und Flugzeugtypen können sich jederzeit ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie die aktuellen Flugpläne. Diese können jedoch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Sitzplatzreservationen werden auf Ihren Wunsch unverbindlich vorgemerkt. Die Fluggesellschaften behalten sich vor, blockierte Sitzplatzreservationen, wenn nötig zu ändern.

7.2 Reisegepäck und Sondergepäck (Sportgeräte)

Das kostenlose Freigepäck wird individuell von jeder Fluggesellschaft festgelegt (Achtung: Aktionstarife beinhalten meist keinen Gepäcktransport). Die aktuellen Limiten für Ihre Gesellschaft erfahren Sie bei Ihrer Buchungsstelle und sind auf Ihrem elektronischen Flugticket ersichtlich. Auf den meisten angebotenen Flügen ist zudem der Transport von Übergepäck und mitgebrachten Sportgeräten möglich. Eine Voranmeldung für Zusatzgepäck und Sportgeräte ist unerlässlich.

7.3 Verspätungen/Unregelmässigkeiten

Verspätungen im Flugverkehr können jederzeit auftreten, sei es durch Überlastung von Flugstrassen, technische Probleme usw. Leider hat Waureisen als Reiseveranstalterin darauf keinen Einfluss. Aus Erfahrung empfehlen wir die Umsteigezeit bei Anschlussflügen nicht zu knapp zu bemessen oder unter Umständen eine Transit-übernachtung einzuplanen. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für entstandene Spesen durch Flugverspätungen.

7.4 Rückbestätigung von Flügen/Überprüfung der Flugzeiten

Bei nicht begleiteten Reisen oder Kunden, die auf Transferleistungen verzichten, sind Sie für die Weiterreise selbst verantwortlich. Versäumnisse können zum Verlust des Transportanspruches führen und allfällige Mehrkosten gehen in diesem Falle zu Ihren Lasten.

8. Sport

In vielen unserer Hotels wird eine Auswahl von Sportmöglichkeiten angeboten. Die Auswahl ist in der Regel begrenzt und punkto Qualität gelten nicht immer europäische Massstäbe. Die Einrichtungen befinden sich nicht immer beim gebuchten Hotel. Zahlreiche Hotels treten ihr Sportangebot an Drittfirmen ab. Verständlicherweise haben wir auf solche Anbieter wenig bis keinen Einfluss. Wir können es daher nicht garantieren, dass ein Angebot kurzfristig nicht oder nicht mehr verfügbar ist. Die Katalogangaben beruhen auf dem Stand der Drucklegung. Falls Sie eine bestimmte Sportart ausüben möchten, so lassen Sie sich dies bei der Buchung bestätigen. Eine Haftung für das Angebot kann Waureisen nicht übernehmen.

9. Ombudsman

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Waureisen oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

​Die Adresse des Ombudsmans lautet:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich;

www.ombudsman-touristik.ch

10. Datenschutz

Waureisen benötigt von Ihnen und allen Mitreisenden verschiedene persönliche Daten zur korrekten Vertragsabwicklung. Wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz und verpflichten uns, Ihre Daten sicher aufzubewahren. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Datenschutzrichtlinie.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Waureisen ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Waureisen wird als der ausschliessliche Gerichtsstand die Gerichte von Zürich vereinbart.

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